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Behandlung

Wie wird eine Spielsucht behandelt?

Spielsucht, fachlich Glücksspielstörung (ICD-11: 6C50; deutsche Fassung bislang nur als nicht-amtliche BfArM-Testversion), in der DSM-5-Terminologie „Störung durch Glücksspielen", gilt nach Einordnung von Fachinstitutionen wie dem BIÖG und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) als behandelbare Erkrankung. Für die Behandlung gibt es ein abgestuftes System aus Beratung, ambulanter und stationärer Entwöhnung sowie ergänzender Selbsthilfe. Diese Seite ordnet die Wege ein und beantwortet die häufigsten Fragen zu Ablauf, Kosten und Aussichten. Sie ersetzt keine persönliche Beratung.

Welche Behandlungswege gibt es?

Es gibt vier Wege, die sich ergänzen: die ambulante Suchtberatung als niedrigschwelligen Einstieg, die ambulante Entwöhnung wohnortnah, die stationäre Entwöhnung (Reha) in einer Fachklinik sowie die Selbsthilfe. Welcher Weg passt, hängt vom Schweregrad, von der Lebenssituation und von Begleiterkrankungen ab, etwa Depressionen, Angst- oder Zwangsstörungen, und wird in der Beratung geklärt.

  • Ambulante SuchtberatungErste Anlaufstelle, kostenfrei; die Wartezeiten unterscheiden sich regional. Klärt die Situation, vermittelt weiter und unterstützt bei Anträgen. Meist der sinnvolle erste Schritt.
  • Ambulante EntwöhnungRegelmäßige Termine bei einer anerkannten Beratungs- oder Behandlungsstelle, während Alltag, Wohnung und teils Beruf bestehen bleiben. Geeignet bei stabilem Umfeld.
  • Stationäre Entwöhnung (Reha)Mehrwöchige Behandlung in einer Suchtfachklinik mit Abstand zum gewohnten Umfeld. Sinnvoll bei ausgeprägter Störung, Rückfällen oder belastender Lebenslage.
  • Selbsthilfe (ergänzend)Gruppen wie die Anonymen Spieler begleiten Behandlung und Zeit danach. Sie ersetzen keine Therapie, können aber nach Einschätzung der Suchthilfe die Abstinenz stützen; siehe Selbsthilfegruppen.

Häufig werden die Formen kombiniert: Die Beratungsstelle klärt und bereitet vor, es folgt eine ambulante oder stationäre Entwöhnung, und die Selbsthilfe trägt die Zeit nach der Behandlung. An eine stationäre Reha schließt sich in der Regel eine ambulante Nachsorge an.

Was kostet eine Behandlung und wer zahlt?

Für Betroffene entstehen in der Regel keine oder nur geringe Kosten. Die Suchtberatung ist kostenfrei. Die Kosten einer Entwöhnungs­behandlung tragen üblicherweise die gesetzlichen Rentenversicherungs­träger oder die Krankenkassen als Leistung der medizinischen Rehabilitation. Die Zuständigkeit klärt die Beratungsstelle beim Antrag mit.

Grundlage ist meist ein Antrag auf medizinische Rehabilitation. Welcher Träger zuständig ist (Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse), richtet sich nach dem Einzelfall, etwa nach Erwerbstätigkeit und Versicherungslauf. Beratungsstellen und Kliniksozialdienste kennen das Antragsverfahren und unterstützen beim Ausfüllen. Die genaue Höhe etwaiger Eigenanteile hängt vom Träger und von der Behandlungsart ab; Auskunft geben der jeweilige Kostenträger und die Beratungsstelle.

Wenn parallel Schulden belasten, gehört die finanzielle Situation von Anfang an mitbehandelt. Wie Schuldnerberatung, P-Konto und Existenzsicherung zusammenspielen, steht auf Schulden und Existenzsicherung.

Wie läuft eine Entwöhnung ab und wie lange dauert sie?

Eine stationäre Entwöhnung dauert grob mehrere Wochen bis wenige Monate; ambulante Behandlungen erstrecken sich über einen längeren Zeitraum mit einzelnen Terminen. Die Dauer ist individuell und wird fachlich festgelegt; feste Angaben lassen sich hier nicht verallgemeinern. Nach der Entwöhnung folgt in der Regel eine strukturierte Nachsorge.

Inhaltlich verbindet eine Entwöhnung mehrere Bausteine: das Verstehen der eigenen Spielmuster, den Umgang mit Auslösern und dem „Chasing" (dem Weiterspielen, um Verluste auszugleichen), den Aufbau spielfreier Tagesstruktur sowie die Bearbeitung von Begleitthemen wie Schulden, Beziehung oder anderen Erkrankungen. Einzel- und Gruppengespräche stehen dabei im Mittelpunkt.

Die Behandlung endet nicht mit der Entlassung. Nachsorge, ambulante Weiterbehandlung und Selbsthilfe stabilisieren das Erreichte. Eine Sperre über das Sperrsystem OASIS, betrieben vom Regierungspräsidium Darmstadt (Land Hessen), kann die Behandlung flankieren; Einzelheiten auf OASIS und Spielersperre.

Ist Glücksspielsucht heilbar?

Fachlich spricht man nicht von „Heilung", sondern von einer behandelbaren Erkrankung. Ziel der Behandlung ist ein dauerhaft spielfreies Leben; wie der Verlauf im Einzelfall ist, lässt sich nicht vorhersagen. Wie bei anderen Suchterkrankungen sind Rückfälle möglich und kein Grund aufzugeben; sie gehören zum Verlauf und werden in der Nachsorge aufgefangen.

Entscheidend ist, überhaupt Hilfe in Anspruch zu nehmen. Fachstellen betonen, dass sich Folgen (finanziell, gesundheitlich, sozial) besser begrenzen lassen, wenn eine Behandlung früh beginnt. Seriöse Aussagen zu Erfolgsquoten setzen aktuelle Studien voraus; belastbare Zahlen nennen wir nur mit Quelle. Für eine erste Einordnung des eigenen Spielverhaltens gibt es den Selbsttest.

Wie finde ich eine geeignete Stelle oder Klinik?

Der übliche Weg führt über eine Suchtberatungsstelle in Wohnortnähe: Sie klärt den Bedarf, unterstützt beim Reha-Antrag und vermittelt bei Bedarf an eine passende Fachklinik. Über die regionalen Verzeichnisse finden Sie Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen nach Postleitzahlgebiet; bundesweit hilft das DHS-Suchthilfeverzeichnis.

  • Beratungsstelle findenEinstieg über das Hilfe-Verzeichnis mit Adressen nach Postleitzahlgebiet, der sinnvolle erste Kontakt.
  • Selbsthilfegruppe findenErgänzend zur Behandlung: Gruppen und Formen auf Selbsthilfegruppen.
  • Bundesweite SucheDas Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) listet Einrichtungen bundesweit: dhs.de/service/suchthilfeverzeichnis.
  • Grundlagen zuerstWas Glücksspielsucht ist und wie sie verläuft, erklärt die Grundlagen-FAQ.

Angaben zu Behandlungswegen und Kostenträgern beschreiben den Regelfall und ersetzen keine individuelle Beratung. Zuständigkeit, Ablauf und Kostenübernahme klären im Einzelfall die Beratungsstelle und der jeweilige Kostenträger.

Quellen

  1. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS): Suchthilfeverzeichnis: Einrichtungen der Suchthilfe in Deutschland. dhs.de/service/suchthilfeverzeichnis (abgerufen Juli 2026).
  2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, seit 13.02.2025 neuer Name der BZgA): Informationen zu Beratung und Behandlung bei Glücksspielproblemen.
  3. WHO: ICD-11, Kategorie 6C50 Glücksspielstörung (deutsche Fassung bislang nur als nicht-amtliche BfArM-Testversion); DSM-5: „Störung durch Glücksspielen".