Glücksspielsucht und Zwangsgedanken: Was verbindet sie, was trennt sie?
Spielsucht, fachlich Glücksspielstörung (ICD-11: 6C50; deutsche Fassung bislang nur als nicht-amtliche BfArM-Testversion), in der DSM-5-Terminologie „Störung durch Glücksspielen“, und die Zwangsstörung (ICD-11: 6B20) sind zwei verschiedene Erkrankungen. Sie können gemeinsam auftreten, werden aber getrennt diagnostiziert und behandelt. Diese Seite fasst die Studienlage zur Komorbidität zusammen, erklärt den Unterschied zwischen Zwangsgedanken und dem ständigen Denken ans Spielen und zeigt Wege in die Behandlung.
Was sind Zwangsgedanken?
Zwangsgedanken (Obsessionen) sind nach der ICD-11-Definition der Zwangsstörung (6B20) wiederkehrende, anhaltende Gedanken, Bilder oder Impulse, die sich aufdrängen, unerwünscht sind und meist Angst oder starkes Unbehagen auslösen. Betroffene erleben sie als fremd und versuchen häufig, sie durch Zwangshandlungen oder gedankliche Rituale zu neutralisieren.
Typische Inhalte sind Befürchtungen um Verunreinigung, Angst, anderen zu schaden, quälender Zweifel oder ein Drang nach Ordnung und Symmetrie. Entscheidend für die Diagnose einer Zwangsstörung ist nach ICD-11, dass Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen viel Zeit binden, etwa mehr als eine Stunde täglich, oder deutliches Leiden und Beeinträchtigungen im Alltag verursachen. Gelegentliche aufdringliche Gedanken kennen dagegen sehr viele Menschen; sie sind für sich genommen keine Störung. Für die deutsche ICD-11 liegt bislang nur die nicht-amtliche Testversion des BfArM vor; sie ist ausdrücklich noch nicht für amtliche Anwendungen freigegeben.
Wie häufig treten Glücksspielstörung und Zwangsstörung gemeinsam auf?
Nach einer Meta-Analyse von Dowling und Kollegen (2015, Australian and New Zealand Journal of Psychiatry, 36 Studien) liegt bei rund 8,2 % der Menschen, die wegen problematischen Glücksspiels eine Behandlung aufsuchen, aktuell zusätzlich eine Zwangsstörung vor. Der Wert ist statistisch unsicher; das 95-Prozent-Konfidenzintervall reicht von 3,4 bis 18,6 %.
Zum Vergleich: In der deutschen Erwachsenenbevölkerung ermittelte die Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1-MH, Jacobi et al. 2014, Robert Koch-Institut) eine 12-Monats-Prävalenz der Zwangsstörung von 3,6 %; internationale Erhebungen wie der US-amerikanische National Comorbidity Survey Replication (Ruscio et al. 2010) kommen mit rund 1,2 % im 12-Monats-Zeitraum auf deutlich niedrigere Werte. Auch mit dieser Spannbreite gilt: Bei behandlungssuchenden Glücksspielern wird die Zwangsstörung häufiger festgestellt als in der Allgemeinbevölkerung.
Zwei Einschränkungen gehören zu einer ehrlichen Darstellung dazu. Erstens beziehen sich die 8,2 % auf klinische Stichproben: Wer sich in Behandlung begibt, ist im Schnitt stärker belastet, Begleiterkrankungen sind dort generell häufiger. Zweitens ist die Datenlage speziell zur Zwangsstörung dünn; die große bevölkerungsbezogene Meta-Analyse von Lorains, Cowlishaw und Thomas (2011, Addiction) weist Angststörungen bei Problemspielern nur als Sammelkategorie aus (37,4 %), ohne Einzelwert für die Zwangsstörung. Wesentlich besser belegt sind bei Glücksspielstörung andere Begleiterkrankungen, vor allem Nikotinabhängigkeit, Alkoholkonsumstörungen, Depressionen und Angststörungen.
Ist Spielsucht eine Zwangsstörung?
Nein. Die Glücksspielstörung ist in beiden großen Klassifikationssystemen als Sucht eingeordnet: Das DSM-5 führt sie seit 2013 im Kapitel der Störungen im Zusammenhang mit psychotropen Substanzen und abhängigen Verhaltensweisen, die ICD-11 unter den Störungen durch Verhaltenssüchte (Glücksspielstörung: 6C50). Beide Systeme ordnen sie ausdrücklich nicht den Zwangsstörungen zu.
Diese Einordnung war lange umstritten. In den 1990er Jahren wurde das pathologische Spielen von einigen Forschungsgruppen, prominent um Eric Hollander, einem sogenannten Zwangsspektrum zugerechnet, einer angenommenen Achse von zwanghaften bis impulsiven Störungen. Aus dieser Zeit stammt auch die PG-YBOCS (Pallanti et al. 2005, Journal of Gambling Studies), eine für Glücksspiel adaptierte Version der Yale-Brown Obsessive Compulsive Scale, die bis heute als Schweregradmaß eingesetzt wird, ohne dass daraus eine Zuordnung zur Zwangsstörung folgt.
Durchgesetzt hat sich die Sucht-Einordnung, weil die Befunde dorthin weisen. Eine Übersichtsarbeit von el-Guebaly, Mudry, Zohar, Tavares und Potenza (2012, Addiction) fasst zusammen, dass das pathologische Spielen mehr Gemeinsamkeiten mit Substanzabhängigkeiten hat als mit der Zwangsstörung: Es ist belohnungsgetrieben, mit Verlangen (Craving), Toleranzentwicklung und entzugsähnlichen Symptomen, während die Zwangsstörung von Schadensvermeidung, Risikoscheu und angstgetriebenem Zweifel geprägt ist. Hinzu kommt das Erleben: Glücksspiel wird zumindest anfangs als angenehm oder verlockend erlebt, Zwangsgedanken von Beginn an als aufgedrängt und quälend. Dieselbe Arbeit beschreibt allerdings auch, dass Suchtverhalten im Verlauf zwanghafter werden kann: Aus lustvollem Spielen wird zunehmend ein Spielen, um Anspannung und negative Gefühle zu reduzieren.
Zwangsgedanken oder ständiges Denken ans Spielen: Wo ist der Unterschied?
Die gedankliche Eingenommenheit vom Glücksspiel, im DSM-5 eines der neun Kriterien der Glücksspielstörung (Kriterium 4), ist kein Zwangsgedanke. Sie kreist um vergangene Spiele, ums nächste Spiel und um Geldbeschaffung, ist verlangensgetrieben und wird nicht als fremd erlebt. Zwangsgedanken sind dagegen unerwünschte, angstbesetzte Eindringlinge, gegen die sich Betroffene wehren.
| Merkmal | Denken ans Spielen (Glücksspielstörung) | Zwangsgedanken (Zwangsstörung) |
|---|---|---|
| Einordnung | DSM-5-Kriterium 4 („preoccupation“) der Störung durch Glücksspielen; ICD-11: 6C50 | Kernsymptom der Zwangsstörung; ICD-11: 6B20 |
| Inhalt | vergangene Spiele, Planung des nächsten Spiels, Geldbeschaffung, Aufholen von Verlusten („Chasing“) | Befürchtungen und Zweifel, etwa Verunreinigung, anderen zu schaden, Kontrolle, Ordnung |
| Erleben | zunächst als eigen und verlockend erlebt (ich-nah), oft mit Vorfreude oder Anspannung | als aufgedrängt, unerwünscht und quälend erlebt (ich-fremd), meist mit Angst |
| Antrieb | Verlangen und erwartete Belohnung | Angst und Schadensvermeidung |
| Typische Reaktion | weiterspielen oder Rückfall in das Spielen | Zwangshandlungen oder gedankliche Rituale, um den Gedanken zu neutralisieren |
Für Betroffene ist die Unterscheidung mehr als Begriffskosmetik: Aufdringliches Denken ans Spielen spricht auf Suchtbehandlung an, Zwangsgedanken auf die spezifische Behandlung der Zwangsstörung. Wer beides bei sich beobachtet, sollte beides diagnostisch abklären lassen. Eine erste Orientierung zum eigenen Spielverhalten bietet der anonyme Selbsttest auf diesem Portal.
Was hilft, wenn beides zusammen auftritt?
Beide Erkrankungen sind behandelbar, und beide sollten in der Behandlung berücksichtigt werden. Für die Zwangsstörung empfiehlt die S3-Leitlinie Zwangsstörungen (DGPPN, AWMF-Registernummer 038-017, 1. Revision 2022) als Behandlung erster Wahl eine kognitive Verhaltenstherapie mit Exposition und Reaktionsmanagement; als Medikamente erster Wahl gelten selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI). Bei der Glücksspielstörung führt der Weg über Suchtberatung, ambulante Psychotherapie oder eine Rehabilitation.
Wichtig ist, im Erstgespräch beide Problembereiche offen anzusprechen: bestehende Zwangssymptome in der Suchtberatung, das Spielverhalten in der Psychotherapie. Diagnosen stellt eine Fachperson, nicht ein Selbsttest und nicht eine Website. Für den Einstieg in die Hilfe bei Glücksspielproblemen finden Sie auf diesem Portal das Hilfe-Verzeichnis mit Beratungsstellen nach Postleitzahl sowie eine Übersicht der Behandlungswege. Psychotherapeutische Hilfe bei Zwangsstörungen vermitteln die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116 117.
Zum Weiterlesen bei Zwangsgedanken: ocd&me, die OCD-App aus Deutschland, beschreibt im Beitrag Zwangsgedanken loswerden Übungen aus der kognitiven Verhaltenstherapie, darunter Expositionsübungen, und verweist auf die S3-Leitlinie Zwangsstörungen. Solche Übungen können eine Behandlung ergänzen; sie ersetzen weder Diagnostik noch Psychotherapie.
Diese Seite informiert und ordnet ein; sie stellt keine Diagnose und ersetzt keine persönliche Beratung. Ob eine Glücksspielstörung, eine Zwangsstörung oder beides vorliegt, klären ausschließlich Fachpersonen.
Quellen
- Dowling NA, Cowlishaw S, Jackson AC, Merkouris SS, Francis KL, Christensen DR (2015): Prevalence of psychiatric co-morbidity in treatment-seeking problem gamblers: A systematic review and meta-analysis. Australian and New Zealand Journal of Psychiatry 49(6), 519-539. doi:10.1177/0004867415575774
- Lorains FK, Cowlishaw S, Thomas SA (2011): Prevalence of comorbid disorders in problem and pathological gambling: systematic review and meta-analysis of population surveys. Addiction 106(3), 490-498. doi:10.1111/j.1360-0443.2010.03300.x
- el-Guebaly N, Mudry T, Zohar J, Tavares H, Potenza MN (2012): Compulsive features in behavioural addictions: the case of pathological gambling. Addiction 107(10), 1726-1734. doi:10.1111/j.1360-0443.2011.03546.x
- Pallanti S, DeCaria CM, Grant JE, Urpe M, Hollander E (2005): Reliability and Validity of the Pathological Gambling Adaptation of the Yale-Brown Obsessive-Compulsive Scale (PG-YBOCS). Journal of Gambling Studies 21(4), 431-443. doi:10.1007/s10899-005-5557-3
- Jacobi F, Höfler M, Strehle J et al. (2014): Psychische Störungen in der Allgemeinbevölkerung. Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland und ihr Zusatzmodul Psychische Gesundheit (DEGS1-MH). Der Nervenarzt 85(1), 77-87. doi:10.1007/s00115-013-3961-y (dazu Erratum: Der Nervenarzt 87(1), 2016, 88-90, doi:10.1007/s00115-015-4458-7)
- Ruscio AM, Stein DJ, Chiu WT, Kessler RC (2010): The epidemiology of obsessive-compulsive disorder in the National Comorbidity Survey Replication. Molecular Psychiatry 15(1), 53-63. doi:10.1038/mp.2008.94
- Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN, Hrsg.): S3-Leitlinie Zwangsstörungen, AWMF-Registernummer 038-017, 1. Revision 2022. Dazu: Voderholzer U et al. (2022): Therapie der Zwangsstörungen: Empfehlungen der revidierten S3-Leitlinie. Der Nervenarzt. doi:10.1007/s00115-022-01336-9
- WHO: ICD-11, Kategorie 6B20 „Obsessive-compulsive disorder“ (Zwangsstörung) und Kategorie 6C50 „Gambling disorder“ (Glücksspielstörung). Deutsche Fassung der ICD-11 bislang nur als nicht-amtliche BfArM-Testversion.
- American Psychiatric Association (2013): Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, 5. Auflage (DSM-5), „Gambling Disorder“ (Störung durch Glücksspielen), Kriterium 4 („preoccupation“).